EU-Kommission: Beihilfen bis Ende 2021 erlaubt

Die Europäische Kommission hat die Bundesrahmenregelung Beihilfen für Messen verlängert. Das heißt, Bundesländern und Kommunen ist es möglich, die Betreiber von Messegeländen bei Schäden zu unterstützen, die durch die COVID-19-Pandemie 2021 entstanden sind.


Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen
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