Nur für die Minderheit: aber endlich wirtschaftliche Absicherung von Veranstaltungen

Sandra Beckmann ist Mit-Initiatorin des Aktionsbündnisses #AlarmstufeRot. © Fotograf: Oliver Nauditt

Natürlich unterstützen wir auch das Bündnis #AlarmstufeRot – so veröffentlichen wir hier gerne die folgende Pressemitteilung:

Bund und Länder verkünden heute nach Monaten die Wirtschaftshilfe und die Ausfallabsicherung für Events. Aber: nur für kulturelle Veranstaltungen. Die absolute Mehrheit der Veranstaltungen ist weiter nicht berücksichtigt.

„Wir begrüßen, dass die Kultusminister eine Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung beschlossen haben und der Bund nun den seit vielen Monaten angekündigten Sonderfonds für Kulturveranstaltungen beginnend am 1. Juli schließlich aktivieren will. Das hilft bei kleineren Kulturveranstaltungen und spannt ein wirtschaftliches Sicherungsnetz, sodass nun die Planung von solchen Anlässen starten kann. Kultur-, Sozial- und Sportevents machen in Deutschland zusammen jedoch nur 12 Prozent aus. Die 88 Prozent Wirtschaftsveranstaltungen, die das dominierende Rückgrat bilden für die 100.000 Betriebe und für 1 Million Beschäftigte in der Veranstaltungswirtschaft werden hierbei von der Regierung jedoch immer noch nicht berücksichtigt. Auch hier ist dringend eine vergleichbare Lösung wie für Kulturevents nötig, damit Betriebe überleben und die
Organisation von vorlaufintensiven Geschäftsveranstaltungen endlich schrittweise wieder anlaufen kann“ betont Sandra Beckmann, Mit-Initiatorin des Aktionsbündnisses #AlarmstufeRot, das sich für die finanzielle Rettung des Veranstaltungssektors einsetzt.

Pausenloser Lockdown

Anders als alle anderen Wirtschaftszweige ist die Veranstaltungswirtschaft seit März 2020 im zweiten Lockdown-Jahr ohne Unterbrechung. Seither gibt es keine politische Verlässlichkeit, keine Absicherung für den pandemiebedingten Veranstaltungsausfall und somit auch keine zielführenden Perspektiven für Überleben und Neustart des Sektors. Neben überbrückenden Wirtschaftsprogrammen kann ein Langzeitschaden nur mit einem verlässlichen Startdatum abgewendet werden, gekoppelt an eine staatliche Ausfallversicherung und die Deckung von Mindereinnahmen.

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