Überbrückungshilfe IV kann jetzt beantragt werden

Ab sofort können Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler die Überbrückungshilfe IV für Januar bis März 2022 beantragen. Neu: Auch Personalkosten zur Umsetzung der 2G/2G Plus-Regelungen können geltend gemacht werden.


Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen
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