BFH bestätigt: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten

Gute Nachrichten für ausstellende Unternehmen aus Deutschland: Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Kosten für die Anmietung einer Messestandfläche bei einem ausstellenden Unternehmen nicht dem Gewinn hinzugerechnet werden müssen.


Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen
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