Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung

Kosten für Messestandflächen müssen nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzugerechnet werden. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt beschlossen, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu veröffentlichen.


Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen
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